Definition: Staatenimmunität
Was versteht man unter dem Begriff „Staatenimmunität“ im Völkerrecht?
Aus der Staatenimmunität folgt, dass kein Staat der Gerichtsbarkeit eines anderen Staates unterliegt. Dies gilt jedoch nur für sog. acta iure imperii, also hoheitliches Handeln. Zwischenstaatliche Konfliktlösung erfolgt fragmentiert vor internationalen Organisationen und Gerichten.
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