Definition: Leistung (§ 812 Abs. 1 S. 1 BGB)
Was versteht man unter „Leistung“ (§ 812 Abs. 1 S. 1 BGB)?
Leistung ist die bewusste, zweckgerichtete Mehrung fremden Vermögens.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
YU
15.12.2023, 14:18:09
Gerne mehr davon :)
Lukas_Mengestu
16.12.2023, 11:54:22
Danke Yu :-)
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