Definition: Leistung (§ 812 Abs. 1 S. 1 BGB)

24. Oktober 2024

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Was versteht man unter „Leistung“ (§ 812 Abs. 1 S. 1 BGB)?

Leistung ist die bewusste, zweckgerichtete Mehrung fremden Vermögens.

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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

YU

YU

15.12.2023, 14:18:09

Gerne mehr davon :)

Lukas_Mengestu

Lukas_Mengestu

16.12.2023, 11:54:22

Danke Yu :-)


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