4,7(1.973 mal geöffnet in Jurafuchs)

Definition: Leistung (§ 812 Abs. 1 S. 1 BGB)

15. April 2026

2 Kommentare


Was versteht man unter „Leistung“ (§ 812 Abs. 1 S. 1 BGB)?

Leistung ist die bewusste, zweckgerichtete Mehrung fremden Vermögens.

Wie funktioniert Jurafuchs?

Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!