Mündliche Prüfung (1./2. Examen)
Zivilrecht: Wichtige Normen & Prinzipien
Schuldrecht BT: Gesetzliche Schuldverhältnisse
Leistung (§ 812 Abs. 1 S. 1 BGB)
Definition: Leistung (§ 812 Abs. 1 S. 1 BGB)
11. Juli 2025
2 Kommentare
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Was versteht man unter „Leistung“ (§ 812 Abs. 1 S. 1 BGB)?
Leistung ist die bewusste, zweckgerichtete Mehrung fremden Vermögens.
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