Definition: Arbeitsunfall (§ 8 SGB VII)


Was versteht man unter einem „Arbeitsunfall“ (§ 8 SGB VII)?

Der Begriff des Arbeitsunfalls ist in § 8 SGB VII gesetzlich definiert. Dabei handelt es sich um ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper wirkendes Ereignis, das zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod eines Menschen führt. Dabei muss das schädigende Ereignis in einem rechtlich wesentlichen Ursachenzusammenhang zu der versicherten Tätigkeit stehen. Dies ist im Rahmen einer wertende Gesamtbetrachtung zu ermitteln. Eigenwirtschaftliche Tätigkeiten (wie Essen, Trinken, usw.) sind nicht versichert.

Dein digitaler Tutor für Jura

7 Tage kostenlos* ausprobieren

* Nach dem Probeabo ab 7,99€ /Monat (weitere Infos). Ich akzeptiere die AGB und habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen.

Jurafuchs kostenlos testen

Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und mit 15.000+ Nutzer austauschen.
Kläre Deine Fragen zu dieser und 15.000+ anderen Aufgaben mit den 15.000+ Nutzern der Jurafuchs-Community
Dein digitaler Tutor für Jura

7 Tage kostenlos* ausprobieren

* Nach dem Probeabo ab 7,99€ /Monat (weitere Infos). Ich akzeptiere die AGB und habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen.