Schulung für Betriebsratsmitglieder
Arbeitsschutzrecht
Arbeitsschutz im Alltag
Arbeitsunfall (§ 8 SGB VII)
Definition: Arbeitsunfall (§ 8 SGB VII)
Was versteht man unter einem „Arbeitsunfall“ (§ 8 SGB VII)?
Der Begriff des Arbeitsunfalls ist in § 8 SGB VII gesetzlich definiert. Dabei handelt es sich um ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper wirkendes Ereignis, das zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod eines Menschen führt. Dabei muss das schädigende Ereignis in einem rechtlich wesentlichen Ursachenzusammenhang zu der versicherten Tätigkeit stehen. Dies ist im Rahmen einer wertende Gesamtbetrachtung zu ermitteln. Eigenwirtschaftliche Tätigkeiten (wie Essen, Trinken, usw.) sind nicht versichert.
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