Zivilrechtliche Nebengebiete
Internationales Privatrecht
Internationale Zuständigkeit (EuGVVO)
unerlaubte Handlung (Art. 7 Nr. 2 EuGVVO)
Definition: unerlaubte Handlung (Art. 7 Nr. 2 EuGVVO)
Wie definiert man die „unerlaubte Handlung“ i.S.d. Art. 7 Nr. 2 EuGVVO?
Dein digitaler Tutor für Jura
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!