Definition: Versprechen (§ 333 StGB)

21. November 2024

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Wann „verspricht“ der Vorteilsgeber (§ 333 StGB)?

Der Vorteilsgeber verspricht, wenn eine gegenseitige Vereinbarung vorliegt, einen Vorteil später zukommen zu lassen.

Mit dem Sichversprechenlassen korrespondiert das Versprechen.
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