Definition: Teilzeitsarbeitsverhältnis (§ 2 Abs. 1 S. 1 TzBfG)

22. November 2024

4,8(2.179 mal geöffnet in Jurafuchs)


Was versteht man unter einem „Teilzeitarbeitsverhältnis“(§ 2 Abs. 1 S. 1 TzBfG)?

Nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) liegt ein Teilzeitarbeitsverhältnis vor, wenn die regelmäßige Wochenarbeitszeit eines Arbeitnehmers kürzer ist als diejenige vergleichbarer vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer (§ 2 Abs. 1 S. 1 TzBfG).

Die Regelungen zur Teilzeit im TzBfG haben das Ziel, eine Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten zu verhindern (§ 1 TzBfG).
Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!

Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen