Definition: Teilzeitsarbeitsverhältnis (§ 2 Abs. 1 S. 1 TzBfG)


Was versteht man unter einem „Teilzeitarbeitsverhältnis“(§ 2 Abs. 1 S. 1 TzBfG)?

Nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) liegt ein Teilzeitarbeitsverhältnis vor, wenn die regelmäßige Wochenarbeitszeit eines Arbeitnehmers kürzer ist als diejenige vergleichbarer vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer (§ 2 Abs. 1 S. 1 TzBfG).

Die Regelungen zur Teilzeit im TzBfG haben das Ziel, eine Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten zu verhindern (§ 1 TzBfG).
Dein digitaler Tutor für Jura

7 Tage kostenlos* ausprobieren

* Nach dem Probeabo ab 7,99€ /Monat (weitere Infos). Ich akzeptiere die AGB und habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen.

Jurafuchs kostenlos testen

Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und mit 15.000+ Nutzer austauschen.
Kläre Deine Fragen zu dieser und 15.000+ anderen Aufgaben mit den 15.000+ Nutzern der Jurafuchs-Community
Dein digitaler Tutor für Jura

7 Tage kostenlos* ausprobieren

* Nach dem Probeabo ab 7,99€ /Monat (weitere Infos). Ich akzeptiere die AGB und habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen.