Definition: Subsidiarität (vor § 52 StGB)

3. Juni 2025

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Definiere den Begriff „Subsidiarität“:

Subsidiarität liegt vor, wenn zwei Gesetze verletzt werden, von denen eines aber nur unter der Voraussetzung anwendbar ist, dass das andere nicht eingreift. Das subsidiäre Gesetz tritt dann hinter das andere Gesetz zurück.

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