Definition: Rechtsverhältnis (§ 256 ZPO)

4. Dezember 2024

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Was versteht man unter einem feststellungsfähigen „Rechtsverhältnis“?

Unter dem Begriff Rechtsverhältnis versteht man eine aus dem vorgetragenen Sachverhalt abgeleitete, bestimmte, rechtlich geregelte Beziehung von Personen zueinander oder zu Gegenständen.

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