Referendariat: Prozessrecht & Klausurtypen
Die zivilrechtliche Urteilsklausur
Feststellungsklage
Rechtsverhältnis (§ 256 ZPO)
Definition: Rechtsverhältnis (§ 256 ZPO)
19. April 2025
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Was versteht man unter einem feststellungsfähigen „Rechtsverhältnis“?
Unter dem Begriff Rechtsverhältnis versteht man eine aus dem vorgetragenen Sachverhalt abgeleitete, bestimmte, rechtlich geregelte Beziehung von Personen zueinander oder zu Gegenständen.
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