Definition: Rechtsverhältnis (§ 256 ZPO)
Was versteht man unter einem feststellungsfähigen „Rechtsverhältnis“?
Unter dem Begriff Rechtsverhältnis versteht man eine aus dem vorgetragenen Sachverhalt abgeleitete, bestimmte, rechtlich geregelte Beziehung von Personen zueinander oder zu Gegenständen.
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