Referendariat: Prozessrecht & Klausurtypen
Die zivilrechtliche Urteilsklausur
Klageänderung
Klageänderung (§ 263 ZPO)
Definition: Klageänderung (§ 263 ZPO)
22. Februar 2025
4,7 ★ (1.808 mal geöffnet in Jurafuchs)
Wann liegt eine Klageänderung vor (§ 263 ZPO)?
Klageänderung nach § 263 ZPO bedeutet Änderung des Streitgegenstandes der bisherigen Klage. Nach dem herrschenden zweigliedrigen Streitgegenstandsbegriff muss sich entweder der Antrag oder der Lebenssachverhalt geändert haben oder nachträglich zusätzlich ein neuer Streitgegenstand in den Prozess eingeführt werden.
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!