Definition: Fordern eines Vorteils (§ 331 StGB)

4. Juni 2025

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Was bedeutet „Fordern“ eines Vorteils (§ 331 StGB)?

Der Amtsträger fordert, wenn er einseitig, ausdrücklich oder konkludent einen Vorteil verlangt, wobei es auf die Sicht eines verständigen Beobachters ankommt.

Achtung: Vollendung tritt also bereits mit der Kenntnisnahme durch den Adressaten ein. Ein Erfolg der Forderung ist nicht notwendig.
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