Strafrecht
BT 9: Amtsdelikte
Vorteilsannahme & Vorteilsgewährung (§§ 331, 333 StGB)
Fordern eines Vorteils (§ 331 StGB)
Definition: Fordern eines Vorteils (§ 331 StGB)
19. April 2025
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Was bedeutet „Fordern“ eines Vorteils (§ 331 StGB)?
Der Amtsträger fordert, wenn er einseitig, ausdrücklich oder konkludent einen Vorteil verlangt, wobei es auf die Sicht eines verständigen Beobachters ankommt.
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