Definition: Ordnung, öffentliche
Was versteht man unter dem polizeilichen Schutzgut der „öffentlichen Ordnung“?
Unter dem polizeilichen Schutzgut der öffentlichen Ordnung versteht man die Gesamtheit der ungeschriebenen Regeln, deren Befolgung nach den jeweils herrschenden sozialen und ethischen Anschauungen als unerlässliche Voraussetzung eines geordneten menschlichen Zusammenlebens innerhalb eines bestimmten Gebiets angesehen wird. Als Kurzformel kann die öffentliche Ordnung als sozialethisches Minimum zusammengefasst werden.
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