ZR: Prozessrecht & Klausurtypen
Die Klausur im Zwangsvollstreckungsrecht
Einziehungsklage
Arrestatorium (§ 829 ZPO)
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Definition: Arrestatorium (§ 829 ZPO)
13. Mai 2026
1 Kommentar
Was versteht man unter dem „Arrestatorium“ (§ 829 ZPO)?
Unter dem Arrestatorium versteht man das an den Drittschuldner gerichtete Verbot, an den Schuldner zu zahlen.
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