Strafrecht
BT 9: Amtsdelikte
Vorteilsannahme & Vorteilsgewährung (§§ 331, 333 StGB)
Dienstausübung (§ 331 StGB)
Definition: Dienstausübung (§ 331 StGB)
Was versteht man unter einer „Dienstausübung“?
Mit der Dienstausübung ist die dienstliche Tätigkeit im Allgemeinen gemeint, ohne dass es auf eine – noch nicht einmal in groben Umrissen – konkretisierte Diensthandlung ankommt.
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