Öffentliches Recht
Völkerrecht
Grundprinzipien des Völkerrechts
Staatliche Immunität (acta iure gestionis vs. imperii)
Definition: Staatliche Immunität (acta iure gestionis vs. imperii)
Was versteht man unter „staatlicher Immunität“?
Nur eine bestimmte Art staatlichen Handelns ist der Gerichtsbarkeit anderer Staaten entzogen, nämlich sog. „acta iure imperii“. Sie bezeichnen hoheitliches Handeln des Staates. Nicht entzogen sind demgegenüber sog. „Acta iure gestionis“. Sie erfassen privatrechtliches Handeln, über das ein anderer Staat grundsätzlich zu Gericht sitzen kann.
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