Definition: Geschäft (GoA, § 677 BGB)

18. Dezember 2025

8 Kommentare

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Was ist ein Geschäft i.S.d. § 677 BGB?

Ein Geschäft i.S.d. § 677 BGB ist jede Tätigkeit. Sie muss nicht rechtsgeschäftlicher oder wirtschaftlicher Natur sein.

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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Der BGBoss

Der BGBoss

30.7.2025, 16:48:43

Es wäre cool, wenn die Antworten wirtschaftlich und

rechtsgeschäft

lich in ihrer Lokation austauschbar sind.

Tim Gottschalk

Tim Gottschalk

15.9.2025, 12:38:37

Hallo @[Der BGBoss](69928), ein solches Feature haben wir bei diesem Aufgabentyp leider noch nicht. Wir haben die Antwortmöglichkeiten jetzt aber so angepasst, dass es nicht mehr passieren kann, dass man wegen der falschen Reihenfolge falsch liegt. Vielen Dank für deinen Hinweis. Liebe Grüße Tim - für das Jurafuchs-Team

Der BGBoss

Der BGBoss

15.9.2025, 18:13:06

@[Tim Gottschalk](287974) Danke für den Fix :)

BI

Billy123

26.8.2025, 19:18:21

gesamte Aufgabe leider nicht gut umgesetzt und ungenau. Bitte überarbeiten.

Tim Gottschalk

Tim Gottschalk

29.8.2025, 11:31:24

Hallo @[Billy123](193367), was genau stört dich denn an dieser Aufgabe? Die Definition entspricht inhaltlich der des BGH. Liebe Grüße Tim - für das Jurafuchs-Team

Deno

Deno

15.9.2025, 12:21:20

Ist „jede tatsächliche Tätigkeit“ als Definition falsch? So sagt es zumindest die KI.

Foxxy

Foxxy

15.9.2025, 12:21:22

Die Definition „jede tatsächliche Tätigkeit“ ist zu eng. Ein Geschäft im Sinne des §

677 BGB

ist jede Tätigkeit, egal ob

rechtsgeschäft

lich, wirtschaftlich, ideell oder rein tatsächlich. Es geht also nicht nur um tatsächliche

Handlung

en, sondern auch um

Willenserklärung

en und andere

Handlung

en. Die Formulierung „jede Tätigkeit“ ist richtig, „jede tatsächliche Tätigkeit“ wäre zu einschränkend.

Tim Gottschalk

Tim Gottschalk

15.9.2025, 12:36:45

Hallo @[Deno](267269), du meinst mit deiner Definition sicherlich das richtige, ich muss Foxxy aber zustimmen, dass sie impliziert, dass gerade nur tatsächliche Tätigkeiten und nicht bspw.

rechtsgeschäft

liche umfasst wären. Insofern würde auch ich von dieser

Definition ehe

r abraten. Liebe Grüße Tim - für das Jurafuchs-Team


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