Definition: Geschäft (GoA, § 677 BGB)
18. Dezember 2025
8 Kommentare
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Was ist ein Geschäft i.S.d. § 677 BGB?
Ein Geschäft i.S.d. § 677 BGB ist jede Tätigkeit. Sie muss nicht rechtsgeschäftlicher oder wirtschaftlicher Natur sein.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Der BGBoss
30.7.2025, 16:48:43
Es wäre cool, wenn die Antworten wirtschaftlich und
rechtsgeschäftlich in ihrer Lokation austauschbar sind.
Tim Gottschalk
15.9.2025, 12:38:37
Hallo @[Der BGBoss](69928), ein solches Feature haben wir bei diesem Aufgabentyp leider noch nicht. Wir haben die Antwortmöglichkeiten jetzt aber so angepasst, dass es nicht mehr passieren kann, dass man wegen der falschen Reihenfolge falsch liegt. Vielen Dank für deinen Hinweis. Liebe Grüße Tim - für das Jurafuchs-Team
Der BGBoss
15.9.2025, 18:13:06
@[Tim Gottschalk](287974) Danke für den Fix :)
Billy123
26.8.2025, 19:18:21
gesamte Aufgabe leider nicht gut umgesetzt und ungenau. Bitte überarbeiten.
Tim Gottschalk
29.8.2025, 11:31:24
Hallo @[Billy123](193367), was genau stört dich denn an dieser Aufgabe? Die Definition entspricht inhaltlich der des BGH. Liebe Grüße Tim - für das Jurafuchs-Team
Deno
15.9.2025, 12:21:20
Ist „jede tatsächliche Tätigkeit“ als Definition falsch? So sagt es zumindest die KI.
Foxxy
15.9.2025, 12:21:22
Die Definition „jede tatsächliche Tätigkeit“ ist zu eng. Ein Geschäft im Sinne des §
677 BGBist jede Tätigkeit, egal ob
rechtsgeschäftlich, wirtschaftlich, ideell oder rein tatsächlich. Es geht also nicht nur um tatsächliche
Handlungen, sondern auch um
Willenserklärungen und andere
Handlungen. Die Formulierung „jede Tätigkeit“ ist richtig, „jede tatsächliche Tätigkeit“ wäre zu einschränkend.
Tim Gottschalk
15.9.2025, 12:36:45
Hallo @[Deno](267269), du meinst mit deiner Definition sicherlich das richtige, ich muss Foxxy aber zustimmen, dass sie impliziert, dass gerade nur tatsächliche Tätigkeiten und nicht bspw.
rechtsgeschäftliche umfasst wären. Insofern würde auch ich von dieser
Definition eher abraten. Liebe Grüße Tim - für das Jurafuchs-Team
