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Definition: Anbieten eines Vorteils (§ 331 StGB)

19. April 2026

1 Kommentar


Wann bietet der Täter einen Vorteil an (§ 333 StGB)?

Das Anbieten erfordert eine einseitige, ausdrückliche oder konkludente Erklärung, einen Vorteil gewähren zu wollen, sowie die Kenntnisnahme des Angebots durch den Adressaten.

Dem Anbieten entspricht auf der Vorteilsnehmerseite als Gegenstück das Fordern.

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