Ausschließliche Kompetenz des Bundes: Kompetenztitel: 1 Definition
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Die neuesten Definition zum Thema Ausschließliche Kompetenz des Bundes: Kompetenztitel
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Verteidigung (Art. 73 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 2 GG)
Was versteht man unter „Verteidigung“ (Art. 73 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 2 GG)?