Rechtsverordnung (Art. 80 Abs. 1 GG)
Was versteht man unter einer <b>„Rechtsverordnung“</b> (Art. 80 Abs. 1 GG)?
Rechtsverordnungen stellen materielle abstrakt-generelle Rechtsnormen dar, die von der Exekutive aufgrund einer gesetzlichen Ermächtigung zur Regelung staatlicher Angelegenheiten erlassen werden.