Behörde (§ 35 S. 1 VwVfG)
Definiere den Begriff der <b>„Behörde“</b> (§ 35 S. 1 VwVfG):
Eine Behörde ist jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt (§ 1 Abs. 4 VwVfG).
Definiere den Begriff der <b>„Behörde“</b> (§ 35 S. 1 VwVfG):
Eine Behörde ist jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt (§ 1 Abs. 4 VwVfG).
JCF
24.1.2024, 15:30:22
Im BayVwVfG steht die Legaldefinition in Art. 1 Abs. 2.
Linne_Karlotta_
6.6.2024, 10:24:15
Hallo @[JCF](53331) danke für den Hinweis. Aus Gründen der Einheitlichkeit bezieht sich unsere Definitionsabfrage allein auf das VwVfG des Bundes. Wir haben aber den Verweis auf die landesrechtlichen Vorschriften im Hinweistext aufgenommen. Viele Grüße - Linne, für das Jurafuchs-Team.