Definiere den Begriff der <b>„Behörde“</b> (§ 35 S. 1 VwVfG):

Eine Behörde ist jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt (§ 1 Abs. 4 VwVfG).

Der Behördenbegriff ist in § 1 Abs. 4 VwVfG legaldefiniert. Wenn Deine Klausurlösung sich nach dem jeweils einschlägigen Landesrecht richtet, zitiere bitte die entsprechenden (i.d.R. gleichlautenden) landesrechtlichen Legaldefinitionen an (z.B. Art. 1 Abs. 2 BayVwVfG, § 1 Nds. VwVfG).

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