Berufsregelnde Tendenz (Art. 12 GG)
Definiere den Begriff <b>„berufsregelnde Tendenz“</b> (Art. 12 GG):
Eine berufsregelnde Tendenz liegt vor, wenn eine staatliche Regelung auf eine Berufsregelung abzielt oder sich auf die Tätigkeit zumindest unmittelbar auswirkt.