Schmähkritik (Art. 5 Abs. 1 GG)
Grundsätzlich unterfallen auch polemische oder überspitzte Werturteile dem Schutzbereich der Meinungsfreiheit. Die Schmähkritik ist allerdings nicht vom sachlichen Schutzbereich der Meinungsfreiheit erfasst. Wie könnte man „Schmähkritik“ definieren (Art. 5 Abs. 1 GG)?
Definition Schutzbereich Telekommunikationsgeheimnis
Was schützt das Telekommunikationsgeheimnis aus Art. 10 GG?
Vorzensur (Art. 5 Abs. 1 S. 3 GG)
Die Vorzensur ist – im Gegensatz zur Nachzensur – nach Art. 5 Abs. 1 S. 3 GG unzulässig. Aber was versteht man überhaupt unter einer „Vorzensur“?
Schmähkritik (Art. 5 Abs. 1 GG)
Grundsätzlich unterfallen auch polemische oder überspitzte Werturteile dem Schutzbereich der Meinungsfreiheit. Die Schmähkritik ist allerdings nicht vom sachlichen Schutzbereich der Meinungsfreiheit erfasst. Wie könnte man „Schmähkritik“ definieren (Art. 5 Abs. 1 GG)?
Judikative
Die drei Gewalten solltest Du kennen. Was versteht man unter der Judikative?