Vorbehalt des Gesetzes (Art. 20 Abs. 3 GG)
Was versteht man unter dem <b>„Vorbehalt des Gesetzes“</b>?
Nach dem Grundsatz vom Vorbehalt des Gesetzes darf die Verwaltung nur dann handeln, wenn eine gesetzliche (Ermächtigungs-)Grundlage vorhanden ist.
Was versteht man unter dem <b>„Vorbehalt des Gesetzes“</b>?
Nach dem Grundsatz vom Vorbehalt des Gesetzes darf die Verwaltung nur dann handeln, wenn eine gesetzliche (Ermächtigungs-)Grundlage vorhanden ist.
Patrick4219
3.2.2024, 17:10:45
vorbeHalt des gesetzes = nicht oHne gesetz vorranG des gesetzes = nicht GeGen gesetz