Was versteht man unter einer <b>„objektiven Berufszugangsregelung“</b> (Art. 12 GG)?

Objektive Berufszugangsregelungen sind solche, die von objektiven Kriterien abhängen, die vom Betroffenen nicht beeinflussbar sind.

Die vom BVerfG entwickelte Drei-Stufen-Theorie geht davon aus, dass für Gesetze, die in die Berufsfreiheit eingreifen unterschiedliche Anforderungen gelten, je nachdem, welcher Bereich von Art. 12 GG betroffen ist. Auf der dritten Stufe stehen dabei objektive Berufszugangsregeln. Beschränkungen auf der dritten Stufe sind nur gerechtfertigt, wenn sie zur Abwehr nachweisbarer oder höchstwahrscheinlicher schwerer Gefahren für ein überragend wichtiges Gemeinschaftsgut zwingend geboten sind. Als Beispiel der dritten Stufe lassen sich Höchstzahlen für bestimmte Berufe (z.B. Notariate, Apotheken). Die Drei-Stufen-Theorie stellt einen spezifischen Ausdruck des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes dar, weil sie typisierte Fälle abgestufter Eingriffsintensität mit entsprechend abgestuften Anforderungen verknüpft.

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