Angriff auf die Ehre (§ 185 StGB)


Definiere den Begriff „Angriff auf die Ehre“ (§ 185 StGB):

Ein Angriff auf die Ehre wird geführt, wenn der Täter einem anderen zu Unrecht Mängel nachsagt, die, wenn sie vorlägen, den Geltungswert des Betroffenen mindern würden. Nur durch eine solche 'Nachrede', wird der aus der Ehre fließende verdiente Achtungsanspruch verletzt. Sie stellt die Kundgabe der Missachtung, Geringschätzung oder Nichtachtung dar, die den Tatbestand verwirklicht.

Die Nachrede kann ein herabsetzendes Werturteil oder eine ehrenrührige Tatsachenbehauptung sein

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