Kausalität (Äquivalenztheorie), Vor § 13 StGB
Definiere den Begriff „Kausalität“ im Strafrecht nach der Äquivalenztheorie:
Hypothetische Reserveursache (vor § 13 StGB)
Was versteht man im Strafrecht unter einer „hypothetischen Reserveursache“?
Kausalität, hypothetische (vor § 13 StGB)
Definiere den Begriff der „hypothetische Kausalität“ bzw. der „Quasi-Kausalität“ im Strafrecht:
Kausalität, abgebrochene bzw. überholende (vor § 13 StGB)
Definiere den Begriff der „abgebrochenen“ bzw. „überholenden Kausalität“ im Strafrecht:
Körperliche Misshandlung (§ 223 StGB)
Definiere den Begriff „körperliche Misshandlung“ (§ 223 StGB):
Gesundheitsschädigung (§ 223 StGB)
Definiere den Begriff „Gesundheitsschädigung“ (§ 223 StGB):