Strafrecht

Kausalität (Äquivalenztheorie), Vor § 13 StGB

Definiere den Begriff „Kausalität“ im Strafrecht nach der Äquivalenztheorie:

Hypothetische Reserveursache (vor § 13 StGB)

Was versteht man im Strafrecht unter einer „hypothetischen Reserveursache“?

Kausalität, hypothetische (vor § 13 StGB)

Definiere den Begriff der „hypothetische Kausalität“ bzw. der „Quasi-Kausalität“ im Strafrecht:

Kausalität, abgebrochene bzw. überholende (vor § 13 StGB)

Definiere den Begriff der „abgebrochenen“ bzw. „überholenden Kausalität“ im Strafrecht:

Körperliche Misshandlung (§ 223 StGB)

Definiere den Begriff „körperliche Misshandlung“ (§ 223 StGB):

Gesundheitsschädigung (§ 223 StGB)

Definiere den Begriff „Gesundheitsschädigung“ (§ 223 StGB):

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