Kleingewerbe (§ 2 S. 1 HGB)
Was versteht man unter „Kleingewerbe“ (§ 2 S. 1 HGB)?
Ein Kleingewerbe ist ein Gewerbe, das einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nach Art und Umfang nicht erfordert.
Was versteht man unter „Kleingewerbe“ (§ 2 S. 1 HGB)?
Ein Kleingewerbe ist ein Gewerbe, das einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nach Art und Umfang nicht erfordert.