Zivilrechtliche Nebengebiete: 50 Definitionen

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 50 Definitionen zum Thema Zivilrechtliche Nebengebiete für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Die neuesten Definitionen zum Thema Zivilrechtliche Nebengebiete

Diese Definitionen zum Thema Zivilrechtliche Nebengebiete wurde von der Jurafuchs Wissen-Redaktion zuletzt veröffentlicht.

Verschwendung (§ 1375 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 BGB)

Illoyale Vermögensminderungen nach § 1375 Abs. 2 BGB werden dem Endvermögen des Ehegatten, der diese tätigt, zugerechnet. Darunter fällt auch die „Verschwendung“, § 1375 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 BGB. Was versteht man hierunter? ‌

Subjektiven Einzeltheorie (§§ 1365, 1369 BGB)

Nach der herrschenden Einzeltheorie sind nicht nur Verfügungen über das Vermögen im Ganzen von § 1365 BGB erfasst, sondern auch über Einzelgegenstände, die (nahezu) das gesamte Vermögen ausmachen. Die h.M. vertritt eine subjektive Variante der Einzeltheorie. Was besagt diese?

Verschulden (§ 3 Abs. 1 S. 1 EFZG)

Wann hat der Arbeitnehmer seine Krankheit „verschuldet“(§ 3 Abs. 1 S. 1 EFZG)?

unerlaubte Handlung (Art. 7 Nr. 2 EuGVVO)

Wie definiert man die „unerlaubte Handlung“ i.S.d. Art. 7 Nr. 2 EuGVVO?

Vertrag nach EuGVVO (Art. 7 EuGVVO)

Begriffe im Rahmen von EU-VOs sind verordnungsautonom, das heißt aus der Verordnung selbst, auszulegen. Wie lautet die Definition eines Vertrags nach ständiger Rechtsprechung des EuGH (Art. 7 EuGVVO)?

Abmahnung, Entbehrlichkeit

Wann ist eine Abmahnung vor dem Ausspruch einer ordentlichen Kündigung ausnahmsweise entbehrlich (§ 1 Abs. 2 KSchG)?

Zivilrechtliche Nebengebiete: Definitionen zu diesen Teilrechtsgebieten

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