Gefahr im Verzug
Was versteht man unter „Gefahr im Verzug“ im Polizeirecht?
Gefahr im Verzug liegt vor, wenn das vorherige Einholen der gesetzlich vorgesehenen richterlichen Anordnung den Erfolg der Maßnahme gefährden würde.
Was versteht man unter „Gefahr im Verzug“ im Polizeirecht?
Gefahr im Verzug liegt vor, wenn das vorherige Einholen der gesetzlich vorgesehenen richterlichen Anordnung den Erfolg der Maßnahme gefährden würde.