Leistung an Erfüllung statt (§ 364 Abs. 1 BGB)


Wie prüfst Du das Erlöschen eines Anspruchs durch Leistung an Erfüllung statt (§ 364 Abs. 1 BGB)?

  1. Bewirken einer anderen als der geschuldeten Leistung

  2. Annahme an Erfüllungs statt

    1. Annahme der Leistung durch Gläubiger

    2. Erfüllungsvertrag zwischen Gläubiger und Schuldner

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