Trennungsprinzip (vor § 104 BGB)
Was versteht man unter dem „Trennungsprinzip“ im Zivilrecht?
Unter dem Trennungsprinzip versteht man die strenge Unterscheidung zwischen dem schuldrechtlichen Verpflichtungsgeschäft und der Änderung der Rechtszuordnung (= Verfügungsgeschäft).