Welche Prüfungsreihenfolge bietet sich für die Prüfung des Aufopferungsanspruchs an?

  1. Anwendungsbereich

    Hier ist zu klären, ob der Anspruch wegen spezialgesetzlich geregelter Aufopferungsfälle ausgeschlossen ist. Wichtige leges speciales finden sich in sozialgesetzlichen Versorgungs- und Versicherungsregelungen für Personen, die im Rahmen hoheitlicher oder gemeinnütziger Tätigkeiten Schaden nehmen (z.B. § 2 Abs. 1 SGB VII).

  2. Anspruchsgrundlage

    Hier reicht es aus auszuführen, dass der Aufopferungsanspruch sich aus dem gewohnheitsrechtlich anerkannten Aufopferungsgedanken bzw. aus §§ 74, 75 Einleitung zum Preußischen Allgemeinen Landrecht in seiner richterrechtlichen Ausprägung herleitet.

  3. Anspruchsvoraussetzungen
    1. Beeinträchtigung eines nichtvermögenswerten Rechtsguts
    2. durch hoheitlichen Eingriff
    3. Unmittelbarkeit des Eingriffs
    4. Sonderopfer

      Ein entschädigungspflichtiges Sonderopfer liegt vor, wenn die Sozialbindungsschwelle überschritten ist. Dies ist der Fall, wenn die Einwirkung im Verhältnis zu anderen ebenfalls betroffenen Personen eine besondere Schwere aufweist oder im Verhältnis zu anderen nicht betroffenen Personen einen Gleichheitsverstoß bewirkt (vgl. BGH NJW 2018, 1396 Rn. 10).

  4. Vorrang des Primärrechtsschutzes
  5. Rechtsfolge des Anspruchs, Rechtsweg, Anspruchsgegener

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