Öffentliches Recht

Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs (§ 40 Abs. 1 S.1 VwGO)

Die Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs (§ 40 Abs. 1 S. 1 VwGO) ist für jede verwaltungsrechtliche Klausur und jede Verwaltungsstreitsache elementar. Wie prüfst Du die Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs?

Zulässigkeit Anfechtungsklage (§ 42 Abs. 1 Alt. 1 VwGO)

Der Prüfungsaufbau für die Zulässigkeit der Anfechtungsklage (§ 42 Abs. 1 Alt. 1 VwGO) muss „sitzen“. Doch wie prüfst Du die Zulässigkeit (nach überwiegender Meinung)?

Zulässigkeit Verpflichtungsklage (§ 42 Abs. 1 Alt. 2 VwGO)

Der Prüfungsaufbau für die Zulässigkeit der Verpflichtungsklage (§ 42 Abs. 1 Alt. 2 VwGO) muss „sitzen”. Die Prüfungsreihenfolge kann unterschiedlich aussehen, es kommt vor allem darauf an, dass alle wichtigen Punkte angesprochen werden. Hier kannst Du eine Möglichkeit der Prüfung üben. Vervollständige die Aufgabe!

Zulässigkeit abstrake Normenkontrolle (Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG, §§ 13 Nr. 6, 76ff. BVerfGG)

Wie prüfst Du die Zulässigkeit der abstrakten Normenkontrolle (Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG, §§ 13 Nr. 6, 76ff. BVerfGG)?

Zulässigkeit konkrete Normenkontrolle (Art. 100 Abs. 1 GG, §§ 13 Nr. 11, 80ff. BVerfGG)

Wie prüfst Du die Zulässigkeit der konkreten Normenkontrolle (Art. 100 Abs. 1 GG, §§ 13 Nr. 11, 80ff. BVerfGG)?

Zulässigkeit Bund-Länder-Streitigkeit (Art. 93 Abs. 1 Nr. 3 GG, §§ 13 Nr. 7, 68ff. BVerfGG)

Wie prüfst Du die Zulässigkeit einer Bund-Länder-Streitigkeit (Art. 93 Abs. 1 Nr. 3 GG, §§ 13 Nr. 7, 68ff. BVerfGG)?

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