Tatbestand: Hilfsaufrechnung


Wie ist der Tatbestand bei Klagen mit Hilfsaufrechnung durch den Beklagten aufzubauen?

  1. Einleitungssatz

    „Die Parteien streiten über … (z.B. gegenseitige Zahlungsansprüche aus einem Kaufvertrag).“

  2. Unstreitiges zur Klageforderung

  3. Streitiges Klägervorbringen zur Klageforderung und Nebenforderungen

    „Der Kläger behauptet, …“

  4. ggfs. antragsbezogene Prozessgeschichte („kleine“)

  5. Anträge (eingerückt)

    „Der Kläger beantragt, den Beklagten zu verurteilen, …“, „Der Beklagte beantragt, die Klage abzuweisen.“

  6. Streitiges Beklagtenvorbringen zur Klageforderung und Nebenforderungen

    „Der Beklagte behauptet, …“

  7. Überleitung Hilfsaufrechnung

    Die Hilfsaufrechnung ist nicht als Antrag des Beklagten darzustellen, sondern im Rahmen seines streitigen Sachvortrags. „Hilfsweise erklärt der Beklagte die Aufrechnung mit einer angeblichen Forderung in Höhe von … aus …“ Wenn die Erklärung des Beklagten einer Auslegung dahingehend bedarf, ob eine Aufrechnung oder Hilfsaufrechnung vorliegt, sollte die Erklärung des Beklagten im Tatbestand wörtlich wiedergegeben werden. Die Auslegung erfolgt dann in den Entscheidungsgründen.

  8. Unstreitiges zur Gegenforderung

    Sofern Klageforderung und Gegenforderung auf demselben Sachverhalt beruhen, kann das Unstreitige von Klage- und Gegenforderung auch gemeinsam zu Beginn des Tatbestandes dargestellt werden.

  9. Streitiges Beklagtenvorbringen zur Gegenforderung

  10. Streitiges Klägervorbringen zur Gegenforderung

  11. Große Prozessgeschichte

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