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Hilfsaufrechnung und Hilfswiderklage
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
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Hilfsaufrechnung greift ein, Hilfswiderklage bleibt unberücksichtigt
K verklagt B (€4.000). B hat eine Gegenforderung (€3.000). Er bestreitet Ks Vortrag und rechnet hilfsweise auf (€3.000). Zudem erhebt er Hilfswiderklage (€3.000), falls keine Aufrechnung stattfindet. Das Gericht kommt zum Ergebnis, dass Klageforderung und Gegenforderung bestehen.

Hilfsaufrechnung greift nicht, Hilfswiderklage greift nicht
K verklagt B (€4.000). B bestreitet Ks Vortrag und rechnet hilfsweise mit einer Gegenforderung von €3.000 auf. Zudem erhebt er Hilfswiderklage in gleicher Höhe, falls keine Aufrechnung stattfindet. Das Gericht kommt zum Ergebnis, dass weder die Klage- noch die Gegenforderung besteht.