Gesetzesverletzung, verfahrens-rechtliche (§ 337 Abs. 2 StPO)
Wann ist das „Verfahrensrecht verletzt“ (§ 337 StPO)?
Verletzt ist das Verfahrensrecht, wenn eine gesetzlich vorgeschriebene Handlung unterblieben, wenn sie fehlerhaft vorgenommen worden ist oder wenn sie überhaupt unzulässig war.