Kunstbegriff, materialer (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Var. 1 GG)
Definiere Kunst nach dem „materialen Kunstbegriff“ (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Var. 1 GG):
Das Wesentliche der künstlerischen Betätigung ist die freie schöpferische Gestaltung, in der Eindrücke, Erfahrungen, Erlebnisse des Künstlers durch das Medium einer bestimmten Formensprache zu unmittelbarer Anschauung gebracht werden.