Verwaltungsvollstreckung (vor § 6 VwVG)
Was versteht man unter Verwaltungsvollstreckung?
Verwaltungsvollstreckung ist die zwangsweise Durchsetzung öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen durch die Behörde in einem besonderen Verwaltungsverfahren.
Was versteht man unter Verwaltungsvollstreckung?
Verwaltungsvollstreckung ist die zwangsweise Durchsetzung öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen durch die Behörde in einem besonderen Verwaltungsverfahren.
CR7
27.4.2023, 10:14:45
Coole Lektion! Leider darf man die Aufgabe nicht weiter machen, sondern muss sie schließen und nochmal neu reingehen, wenn die KI die Definition als falsch markiert. Hier sollte man einen „Wiederholen-Button“ oder „Erneut Versuchen“ einfügen :D
Nora Mommsen
27.4.2023, 12:01:03
Hallo (af), danke für die tolle Rückmeldung und Anregung! Das werden wir mal direkt mit zu unserem Entwickler nehmen :) Liebe Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team