Öffentliches Recht
Baurecht: Bauplanungsrecht
Unbeplanter Innenbereich (§ 34 BauGB)
Ortsteil (§ 34 Abs. 1 BauGB)
Ortsteil (§ 34 Abs. 1 BauGB)
Definiere den Begriff „Ortsteil“ (§ 34 Abs. 1 S. 1 BauGB):
Ortsteil im Sinne von § 34 Abs. 1 S. 1 BauGB ist jeder Bebauungskomplex im Gebiet einer Gemeinde, der nach der Zahl der vorhandenen Bauten ein gewisses Gewicht besitzt und Ausdruck einer organischen Siedlungsstruktur ist.