Strafrecht

Strafrecht Allgemeiner Teil

Versuch und Rücktritt

Rücktritt vom Versuch der Anstiftung (§ 31 Abs. 1 Nr. 3)

Rücktritt vom Versuch der Anstiftung (§ 31 Abs. 1 Nr. 3)


Wie prüfst Du den Rücktritt vom Versuch der Anstiftung (§ 31 Abs. 1 Nr. 3 StGB)?

  1. Verabredung oder Annahme eines Erbietens

    Das ist keine echte Voraussetzung, soll aber den Anwendungsbereich darstellen, der sonst im Rahmen des § 30 StGB geprüft wird.

  2. Verhinderung der Tat

    Der Täter muss mit Verhinderungswillen die Tatvollendung verhindern.

  3. Freiwilligkeit

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