Behinderung (Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG)


Definiere den Begriff „Behinderung” (Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG):

Behinderung (Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG) meint dauerhafte, nicht altersbedingte, erhebliche Funktionsbeeinträchtigungen körperlicher, geistiger oder seelischer Art.

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