Rasse (Art. 3 Abs. 3 S. 1 GG)


Definiere den Begriff der „Rasse” (Art. 3 Abs. 3 S. 1 GG):

Das Diskriminierungsverbot in Bezug auf die Rasse (Art. 3 Abs. 3 S. 1 GG) verbietet alle gruppenspezifischen Stigmatisierungen, soweit die Zugehörigkeit zu einer solchen Gruppe vererbbar sein soll.

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