Rasse (Art. 3 Abs. 3 S. 1 GG)
Definiere den Begriff der „Rasse” (Art. 3 Abs. 3 S. 1 GG):
Das Diskriminierungsverbot in Bezug auf die Rasse (Art. 3 Abs. 3 S. 1 GG) verbietet alle gruppenspezifischen Stigmatisierungen, soweit die Zugehörigkeit zu einer solchen Gruppe vererbbar sein soll.