Verbreiten (§ 186 StGB)
Definiere den Begriff „verbreiten“ (§ 186 StGB):
Der Täter verbreitet eine Tatsache, wenn er eine bereits von einem anderen aufgestellte Behauptung als Wissen eines Dritten weitergibt.
Definiere den Begriff „verbreiten“ (§ 186 StGB):
Der Täter verbreitet eine Tatsache, wenn er eine bereits von einem anderen aufgestellte Behauptung als Wissen eines Dritten weitergibt.