Strafrecht
BT 8: Ausssagedelikte
Falsche Verdächtigung, § 164 StGB
Person des Verdächtigten (§ 164 Abs. 1 StGB)
Person des Verdächtigten (§ 164 Abs. 1 StGB)
Wer ist taugliches Objekt einer falschen Verdächtigung (§ 164 Abs. 1 StGB)?
Der Verdacht muss sich gegen einen bestimmten anderen richten, also gegen eine vom Täter verschiedene lebende Person, die nicht unbedingt namentlich bezeichnet, aber so weit erkennbar gemacht sein muss, dass sie identifiziert werden kann.