Zivilrecht

Sachenrecht

Grundprinzipien des Sachenrechts

Grundsatz der Absolutheit (vor § 854 BGB)

Grundsatz der Absolutheit (vor § 854 BGB)


Was versteht man unter „Grundsatz der Absolutheit“?

Dingliche Rechte wirken gegenüber jedermann. Das heißt: Sie richten sich gegen jeden, schützen vor jedem und sind von jedem zu beachten.

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