Sachenrecht: 32 Definitionen

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 32 Definitionen zum Thema Sachenrecht für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Die 2 beliebtesten Definitionen zum Thema Sachenrecht

Diese Definitionen zum Thema Sachenrecht wurden von den Jurafuchs-Wissen-Nutzern zuletzt am häufigsten aufgerufen.

Besitzer, nicht-mehr-berechtigter (§§ 987 ff. BGB)

Was versteht man unter dem „nicht-mehr-berechtigten“ Besitzer?

Besitzer, nicht-so-berechtigter (§§ 987 ff. BGB)

Was versteht man unter einem „nicht-so-berechtigten Besitzer“?

Die neuesten Definitionen zum Thema Sachenrecht

Diese Definitionen zum Thema Sachenrecht wurde von der Jurafuchs Wissen-Redaktion zuletzt veröffentlicht.

Anspruchsgegner Grundbuchberichtigung (§ 894 BGB)

Definiere den Begriff des Anspruchsgegners des Grundbuchberichtigungsanspruchs (§ 894 BGB)!

Anspruchsberechtigter Grundbuchberichtigung (§ 894 BGB)

Definiere den Begriff des Anspruchsberechtigten des Grundbuchberichtigungsanspruchs (§ 894 BGB)!

Unrichtigkeit des Grundbuchs (§ 894 BGB)

Was versteht man unter der Unrichtigkeit des Grundbuchs (§ 894 BGB)?

Überbau (§ 912 BGB)

Definiere den Begriff „Überbau“ (§ 912 BGB):

Beeinträchtigung, ortsüblich (§ 906 Abs. 2 S. 1 BGB)

Was versteht man unter einer „ortsüblichen“ Beeinträchtigung (§ 906 Abs. 2 S. 1 BGB)?

Beeinträchtigung, unwesentlich (§ 906 BGB)

Was versteht man unter einer „unwesentlichen“ Beeinträchtigung (§ 906 Abs. 1 S. 1 BGB)?

Sachenrecht: Definitionen zu diesen Teilrechtsgebieten

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