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Lieferung nicht vertretbarer Sachen – Abgrenzung Werkvertrag/Werklieferungsvertrag (§ 650 BGB)
Sachverhalt
Reduziert auf das WesentlicheWie funktioniert Jurafuchs?
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B beauftragt U, ihr Schlafzimmer neu zu tapezieren. Die geeigneten Materialien stellt sie bereit. Nachdem U die Arbeiten bereits zu 80% fertiggestellt hat, lösen sich die Tapeten nach und nach. Aufgrund eines nicht erkennbaren Produktionsfehlers haftet der Tapetenkleister nicht richtig.