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Abweichende Vereinbarung über die Beschaffenheit eines digitalen Produkts (§ 327h BGB)
Sachverhalt
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Beweislastumkehr bei Sachmängeln im Verbrauchervertrag (§ 327k BGB)
V bestellt bei Unternehmer U eine CD. Als diese ankommt, spielt V sie rauf und runter. Nach zwei Monaten lässt sie sich jedoch nicht mehr abspielen, obwohl sie keine Kratzer hat. Als V den U kontaktiert, erwidert U, dass der Fehler der CD an ihr liege. Er könne da nichts machen.

Beweislastumkehr bei Mängeln während der Bereitstellungsdauer von Software
Verbraucherin V mietet von Unternehmer U ein Textbearbeitungsprogramm. Nach zwei Jahren lassen sich Dateien ab und zu nicht mehr in eine pdf-Datei umwandeln. Als V um Problembehebung bittet, erwidert U, das Problem läge an ihrem Umgang und sei nicht mangelhaft geliefert worden.