Strafrecht

Strafrecht Allgemeiner Teil

Rechtfertigungsgründe

vorläufige Festnahme (§ 127 Abs. 1 S. 1 StPO)

vorläufige Festnahme (§ 127 Abs. 1 S. 1 StPO)


Wie prüfst Du den Rechtfertigungsgrund der vorläufigen Festnahme (§ 127 Abs. 1 S. 1 StPO)?

  1. Objektive Rechtfertigungselemente

    1. Festnahmelage

      1. Auf frischer Tat betroffen oder verfolgt

      2. Festnahmegrund: Fluchtverdacht oder Sicherung der sofortigen Identitätsfeststellung

    2. Festnahmehandlung (Erforderlichkeit und Grenzen)

  2. Subjektives Rechtfertigungselement (Festnahmeabsicht: Festnahme zum Zwecke der Strafverfolgung)

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