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Jurafuchs

T hält den O während einer Schlägerei fest im "Schwitzkasten". O hat noch am nächsten Tag Nackenschmerzen.

Einordnung des Falls

Festhalten im "Schwitzkasten"

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Indem T den O im "Schwitzkasten" hielt, hat er ihn "körperlich misshandelt" (§ 223 Abs. 1 Var. 1 StGB).

Genau, so ist das!

Eine körperliche Misshandlung ist jede üble und unangemessene Behandlung, durch die das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit nicht nur unerheblich beeinträchtigt wird. Ein Festhalten stellt nur dann eine üble und unangemessene Behandlung dar, wenn dieses mit Schmerzen einhergeht. Dies ist aufgrund der anhaltenden Nackenschmerzen bei O gegeben.

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Helena

Helena

10.1.2022, 14:56:32

Gibt es ein gewisses Maß an Schmerzen, um eine

körperliche Misshandlung

bejahen können? Also wie sehr muss es weh tun/wie sehr muss ich das Opfer verletzt fühlen? Gibt es Unterschiede zwischen Personen mit einer geringen beziehungsweise einer sehr hohen Schmerztoleranz?

Lukas_Mengestu

Lukas_Mengestu

11.1.2022, 10:41:45

Hallo Helena, Teil der Definition der körperlichen Misshandlung ist, dass das körperliche Wohlbefinden "mehr als nur unerheblich" beeinträchtigt ist. Es gibt also in der Tat eine Bagatellgrenze/Nicht-Erheblichkeits-Schwelle. Auf das subjektive Empfinden kommt es nicht an, vielmehr ist dies objektiv nach Intensität und Dauer des Beeinträchtigtseins (vgl. Hardtung, in: MüKo-StGB, 4.A. 2021, § 223 RdNr. 34). Wann im Einzelfall dies vorliegt lässt sich nur schwer abstrakt definieren. Insofern beruht die genaue Einordnung hier auf den durch die Rechtsprechung entschiedenen Einzelfällen. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team

NIC

NickFischer

12.6.2023, 12:43:26

Liegt auch eine Gesundheitsschädigung vor, wenn der schmerzende Hals für einen Zeitraum steifer als normal ist?

Lukas_Mengestu

Lukas_Mengestu

16.6.2023, 18:21:35

Hallo Nick, da es sich hierbei um einen heilungsbedürftigen Zustand handelt, liegt auch eine Gesundheitsschädigung vor. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team


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