Strafrecht

Strafrecht Allgemeiner Teil

Versuch und Rücktritt

Rücktritt vom Versuch der Beteiligung durch Bereiterklärung (§ 31 Abs. 1 Nr. 2 StGB)

Rücktritt vom Versuch der Beteiligung durch Bereiterklärung (§ 31 Abs. 1 Nr. 2 StGB)


Wie prüfst Du den Rücktritt vom Versuch der Beteiligung durch Bereiterklärung (§ 31 Abs. 1 Nr. 2 StGB)?

  1. Bereiterklären zur Verbrechensbegehung

    Auch hier soll dies nur den Anwendungsbereich der Rücktrittsregelung darstellen.

  2. Aufgabe des Vorhabens

    Erforderlich ist alleine eine Aufgabe des Vorhabens. Dies ist in der Praxis problematisch, weil eine Aufgabe nach außen nicht erkennbar wird. Eine Aufgabe liegt dabei nicht vor, wenn die Tat nur verschoben werden soll.

  3. Freiwilligkeit

Jurafuchs kostenlos testen


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

© Jurafuchs 2024